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Das Sondengehen




Rechtliche Informationen



Sondengänger Genehmigung

Das Denkmalschutzgesetz (§13 DSchG NRW) sagt, dass man für die Suche mit einem Metalldetektor in NRW eine Genehmigung braucht. Trotzdem ist ein großer Teil der Sondengänger in NRW immer noch ohne eine Solche unterwegs, was sehr bedauernswert ist, da so einige wichtige Fundstücke verloren gehen und somit kein archäologischer Zusammenhang hergestellt werden kann. Das Graben nach Schätzen in NRW ohne einer Genehmigung kann rechtliche Folgen haben (Raubgrabung, Fundunterschlagung etc.).



Wer behält die Funde?

Wer Dinge findet, deren Eigentümer nicht mehr ermittelt werden kann, darf sie behalten. Allerdings nur zur Hälfte, denn die andere Hälfte steht dem Grundeigentümer zu. Dies ist geregelt in Artikel 984 des BGB. Funde von großer herausragender wissenschaftlicher Bedeutung können allerdings im Einzelfall vom Land einbehalten werden. Hier greift das sogenannte Schatzregal. Der Finder soll dann eine Belohnung erhalten, wenn er gemäß den gesetzlichen Vorgaben gehandelt hat. Die Schatzregalregelung wird tatsächlich nicht oft angewendet.



Diese Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.



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Datum: 15.12.2024 15:00
Ort: vor dem Gemeindehaus Alswede

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Datum: 31.12.2024 00:00
Ort: Alswede

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